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Es ist deshalb nicht angezeigt, die Wiedereinführung der Beschränkungen auch hinsichtlich rumänischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen, die bereits am 22. Juli 2011 — also dem Tag, an dem Spanien die Maßnahmen gemäß Erwägungsgrund 1 mitgeteilt hat — auf dem spanischen Arbeitsmarkt beschäftigt oder als Arbeitsuchende bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Spanien gemeldet waren, zu genehmigen.
Es ist deshalb nicht angezeigt, die Wiedereinführung der Beschränkungen auch hinsichtlich rumänischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen, die…
Unbeschadet der Maßnahmen, die Spanien am 22. Juli 2011 gemäß Anhang VII Teil 1 Nummer 7 Unterabsatz 3 der Beitrittsakte von 2005 eingeführt hat, gilt dieser…
Unter Berufung auf eine schwerwiegende Störung des spanischen Arbeitsmarktes unterrichtete Spanien die Kommission am 22. Juli 2011 gemäß Anhang VII Teil 1…
Um die Lage auf dem spanischen Arbeitsmarkt wieder zu normalisieren, ist es daher angezeigt, Spanien zu ermächtigen, den freien Zugang rumänischer Arbeitnehmer…
Im Nachgang zu dem an die Kommission gerichteten Ersuchen Spaniens vom 28. Juli 2011 gemäß Anhang VII Teil 1 Nummer 7 Unterabsatz 2 der Beitrittsakte von 2005…
Der Beschluss, Spanien zu ermächtigen, die Beschränkungen des freien Zugangs rumänischer Staatsangehöriger zum spanischen Arbeitsmarkt wiedereinzuführen, ergeht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.