Art. 1 Nr. 6 32012D0503BESCHLUSS 2012/503/GASP DES RATES vom 13. September 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Artikel 18 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 14. September 2013.“
Art. 1 32025D2211BESCHLUSS (GASP) 2025/2211 DES RATES vom 27. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
In Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung 2010/573/GASP wird das Datum „31. Oktober 2025“ durch das Datum „31. Oktober 2026“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 1 32015D0432BESCHLUSS (GASP) 2015/432 DES RATES vom 13. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2015.“
Art. 1 Nr. 3 32011D0857BESCHLUSS 2011/857/GASP DES RATES vom 19. Dezember 2011 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2012.“
Art. 1 Nr. 8 32014D0860BESCHLUSS 2014/860/GASP DES RATES vom 1. Dezember 2014 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika
Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt vom 23. März 2012 bis zum 31. Dezember 2016.“