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Der Beschluss 2010/452/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 12 erhält folgende Fassung: Sicherheit
In Artikel 14 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2012 und dem 14. September 2013 beläuft sich auf 20 900 000 EUR.“
Artikel 16 erhält folgende Fassung: Weitergabe von Verschlusssachen
Artikel 17 erhält folgende Fassung: Überprüfung der Mission Das PSK wird alle sechs Monate anhand eines Berichts des Missionsleiters und des EAD mit einer Überprüfung der Mission befasst.“
Artikel 18 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 14. September 2013.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.