Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2011/56/EU)
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0056
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