Art. 2 32011D0220BESCHLUSS DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union (2011/220/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32011D0853BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2011 über die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten im Namen der Union (2011/853/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die berechtigt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32012D0511BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/511/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32011D0247BESCHLUSS DES RATES vom 11. April 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2011/247/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Das Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist/sind, das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32011D0256BESCHLUSS DES RATES vom 11. April 2011 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2011/256/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.