Art. 3 32011D0133BESCHLUSS 2011/133/GASP DES RATES vom 21. Februar 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Montenegros an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
Art. 3 32011D0318BESCHLUSS 2011/318/GASP DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Beteiligung der Vereinigten Staaten von Amerika an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
Art. 3 32010D0374Bis die zu seinem Abschluss nötigen Verfahren beendet sind, findet das Übereinkommen gemäß Artikel 13 Absatz 5 vorläufige Anwendung.
Art. 3 Abs. 1 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Das Übereinkommen, ausgenommen des Artikels 2, des Artikels 202 Absatz 1 und der Artikel 291 und 292, wird gemäß seinem Artikel 330 Absatz 3 von der Union…
Art. 4 32009D0483BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/483/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Art. 4 32009D0481BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/481/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.