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Bis die zu seinem Abschluss nötigen Verfahren beendet sind, findet das Übereinkommen gemäß Artikel 13 Absatz 5 vorläufige Anwendung.
Gemäß Artikel 13 des Protokolls wird es bis zur Vollendung der für den Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.
Die Vereinbarung wird gemäß ihrem Artikel 9 Absatz 2 vorläufig angewendet, bis die für ihren Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
Das Abkommen wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
In dem Abkommen ist die vorläufige Anwendung bis zu dessen Inkrafttreten vorgesehen.
Das Abkommen wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
Die Artikel 1, 3, 4, 5 und 6 sowie Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a) Satz 1 des Abkommens finden gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Abkommens bis zu dessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.