Erwägungsgrund 4 32011D0652
Österreich hat am 9. März 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF aufgrund von Entlassungen in 54 Unternehmen, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 24 (Metallerzeugung und -bearbeitung) in den beiden aneinandergrenzenden österreichischen NUTS-II-Regionen Steiermark (AT22) und Niederösterreich (AT12) tätig sind, eingereicht und diesen Antrag bis zum 27. Januar 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 8284908 EUR bereitzustellen.