Erwägungsgrund 5 32011D0652
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Österreich eingereichten Antrag bereitzustellen —
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Österreich eingereichten Antrag bereitzustellen —