Erwägungsgrund 3 32011D0687
Am 8. Juni 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/322/GASP angenommen, mit dem die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP geändert und ihre Geltungsdauer um einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 14. Juni 2012 verlängert und der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag bis 14. Oktober 2010 festgelegt wurde.