Erwägungsgrund 4 32011D0687
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EULEX KOSOVO bis zum 14. Oktober 2011, der im Beschluss 2010/619/GASP vom 15. Oktober 2010 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO vorgesehen ist, sollte den Zeitraum bis zum 14. Dezember 2011 abdecken.