Art. 10 Abs. 2 32019D0339BESCHLUSS (EU) 2019/339 DES PRÄSIDENTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION vom 21. Februar 2019 über die Funktion und das Mandat des Anhörungsbeauftragten bei bestimmten Handelsverfahren
Die Anhörungen sind nicht öffentlich. Der Anhörungsbeauftragte entscheidet, welche Personen im Namen einer interessierten Partei gehört werden müssen und ob die…
Art. 14 Abs. 4 32014R0788Die Anhörung ist nicht öffentlich. Jede zur Teilnahme eingeladene Person kann allein oder in Anwesenheit anderer geladener Personen gehört werden; dabei ist den…
Art. 14 Abs. 6 32004R0773Die Anhörungen sind nicht öffentlich. Jede Person kann allein oder in Anwesenheit anderer geladener Personen gehört werden; dabei ist den berechtigten…
Erwägungsgrund 20 32011D0695Um einen effizienten Ablauf der mündlichen Anhörung sicherzustellen, kann der Anhörungsbeauftragte den Beteiligten, an die die Kommission eine Mitteilung der…
Art. 9 Abs. 2 Buchst. b 32016L0943RICHTLINIE (EU) 2016/943 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Text von Bedeutung für den EWR)
den Zugang zu Anhörungen, bei denen unter Umständen Geschäftsgeheimnisse oder angebliche Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden, und zu der entsprechenden…