Erwägungsgrund 12 32011D0695
Es sollte die Aufgabe des Anhörungsbeauftragten sein, darüber zu entscheiden, ob ein Dritter hinreichendes Interesse dargelegt hat, gehört zu werden. Bei Verbraucherverbänden, die beantragen, gehört zu werden, sollte allgemein ein hinreichendes Interesse unterstellt werden, wenn das Verfahren Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher oder Produkte oder Dienstleistungen betrifft, die direkt in diese Produkte oder Dienstleistungen einfließen.