Erwägungsgrund 5 32010D0299BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Aufhebung des Beschlusses 2002/627/EG zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/299/EU)
Der Beschluss 2002/627/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 11 32008D0157BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG (2008/157/EG)
Der Beschluss 2006/35/EG sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 42 32011D1080Mithin, sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit sollte der Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 14 32004R1993VERORDNUNG (EG) Nr. 1993/2004 DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Portugal (Text von Bedeutung für den EWR)
Dementsprechend sollte die Entscheidung 2001/376/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32008D0212BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG (2008/212/EG)
Der Beschluss 2006/57/EG sollte daher aufgehoben werden —