Art. 15 32009D0496Aufhebung
Der Beschluss 2000/459/EG, EGKS, Euratom wird aufgehoben. Die Verweisungen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Verweisungen auf den vorliegenden…
Erwägungsgrund 5 32009D0379Im Interesse der Klarheit sollte daher der Beschluss 2006/410/EG aufgehoben und durch einen neuen Text ersetzt werden —
Erwägungsgrund 5 32004D0753BESCHLUSS DES RATES — im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission — vom 5. November 2004 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2004/642/EG, Euratom (2004/753/EG, Euratom)
Der Beschluss 2004/642/EG, Euratom ist im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission aufzuheben, bevor die darin enthaltene Liste dem…
Erwägungsgrund 3 32005R1497VERORDNUNG (EG) Nr. 1497/2005 DER KOMMISSION vom 15. September 2005 zur Berichtigung des Beschlusses 2005/430/EG, Euratom des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits
Der Beschluss 2005/430/EG, Euratom muss entsprechend berichtigt werden.
Art. 2 32004D0753BESCHLUSS DES RATES — im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission — vom 5. November 2004 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2004/642/EG, Euratom (2004/753/EG, Euratom)
Der Beschluss 2004/642/EG, Euratom wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 5 32005D0649BESCHLUSS Nr. 649/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2005 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019
Der Beschluss Nr. 1419/1999/EG sollte daher entsprechend geändert werden —