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Deshalb hat die Kommission 1982 die Funktion des Anhörungsbeauftragten geschaffen und diese durch den Beschluss 94/810/EGKS, EG der Kommission vom 12. Dezember 1994 über das Mandat des Anhörungsbeauftragten in Wettbewerbsverfahren vor der Kommission und den Beschluss 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren geändert. Nunmehr ist es notwendig, die Rolle des Anhörungsbeauftragten zu präzisieren und weiter zu stärken, und sein Mandat sollte in Anbetracht der Entwicklung des Wettbewerbsrechts der Union angepasst werden.
Der Anhörungsbeauftragte gewährleistet die effektive Wahrung der Verfahrensrechte über den gesamten Verlauf von Wettbewerbsverfahren der Kommission zur…
Der Anhörungsbeauftragte wird von der Kommission ernannt. Die Ernennung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Aussetzung des Mandats, die…
Der Anhörungsbeauftragte hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in allen Verfahrensphasen Zugang zu allen Akten in Bezug auf Wettbewerbsverfahren der Kommission…
Das Mandat des Anhörungsbeauftragten in Wettbewerbsverfahren sollte so ausgestaltet sein, dass die effektive Wahrung der Verfahrensrechte in…
Es ist allgemein anerkannt, dass der Anhörungsbeauftragte aufgrund seiner Unabhängigkeit und der Sachkenntnis, die er in die Verfahren einbringt, einen…
Um diese Rolle zu stärken, sollte dem Anhörungsbeauftragten die Aufgabe erteilt werden, zu gewährleisten, dass die Verfahrensrechte von Unternehmen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.