Erwägungsgrund 1 32011D0705
Der Rat hat am 8. März 2010 den Beschluss 2010/145/GASP zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) angenommen. Dieser Beschluss läuft am 16. März 2012 aus.