Art. 1 Nr. 1 32026L0706RICHTLINIE (EU) 2026/706 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32016D0280BESCHLUSS (GASP) 2016/280 DES RATES vom 25. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Artikel 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32018D0716BESCHLUSS (GASP) 2018/716 DES RATES vom 14. Mai 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Artikel 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D0727BESCHLUSS (GASP) 2023/727 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: