Art. 1 Nr. 4 32022D0637BESCHLUSS (GASP) 2022/637 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Artikel 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D0668BESCHLUSS (GASP) 2022/668 DES RATES vom 21. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/2032 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der Ausbildungsmission der EU in Mosambik ausgebildeten militärischen Einheiten
Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D0596BESCHLUSS (GASP) 2022/596 DES RATES vom 11. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D0727BESCHLUSS (GASP) 2023/727 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: