Erwägungsgrund 2 32011D0706
Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/169/GASP zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP in Anbetracht der politischen Situation und des Berichts der Internationalen Untersuchungskommission mit dem Auftrag, die Tatsachen und Umstände der Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea zu ermitteln, angenommen.