Erwägungsgrund 2 32011D0709
Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des Beschlusses des Rates vom 5. Juni 2003 hat die Kommission im Namen der Union mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten („Abkommen“) ausgehandelt.