Erwägungsgrund 3 32011D0709
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2011/94/EU des Rates im Namen der Union am 15. Dezember 2010 unterzeichnet.
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2011/94/EU des Rates im Namen der Union am 15. Dezember 2010 unterzeichnet.