Erwägungsgrund 3 32007D0821BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/821/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0341BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation (2007/341/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32011D0694BESCHLUSS DES RATES vom 26. September 2011 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (2011/694/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0820BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/820/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0822BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/822/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/818/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.