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Die Union wird in dem durch Artikel 3 des Abkommens eingesetzten Bilateralen Aufsichtsgremium durch die Europäische Kommission vertreten, die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit unterstützt und von den Luftfahrtbehörden als Vertretern der Mitgliedstaaten begleitet wird.
Die Union wird im Aufsichtsgremium für die Zertifizierung nach Anhang 1 Absatz 2.1.1 und im Gemeinsamen Koordinierungsgremium für die Instandhaltung nach Anhang 2 Absatz 3.1.1 durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit, unterstützt von den durch die Tagesordnung jeder Sitzung unmittelbar betroffenen Luftfahrtbehörden, vertreten.
Die Union wird in dem nach Anhang A Absatz 2.1.1 des Abkommens vorgesehenen Gemeinsamen Unterausschuss für Zertifizierung und in dem nach Anhang B Absatz 4.1.1…
Die Union wird in dem nach Anhang A Absatz 2 des Abkommens vorgesehenen Gemeinsamen Unterausschuss für Zertifizierung und in dem nach Anhang B Absatz 4 des…
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die…
Die Union wird in den nach Artikel 13 des Abkommens eingesetzten Arbeitsgruppen von einem Vertreter der Kommission und die Mitgliedstaaten gegebenenfals von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.