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Die Delegation der EU-Vertragspartei im Handelsausschuss setzt sich gemäß der im Vertrag festgelegten Verteilung der Zuständigkeiten aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten zusammen, die jeweils im Rahmen ihrer sich aus den Verträgen ergebenden Zuständigkeiten handeln.
Die Delegation der Europäischen Gemeinschaft in dem in Artikel 6 des Abkommens genannten Gemeinsamen Ausschuss besteht aus einem Vertreter der Kommission, der…
Für die Zwecke des Artikels 64 Absatz 3 des Interims-WPA setzt sich die Delegation der EG-Vertragspartei im WPA-Ausschuss aus den Mitgliedern des Rates und…
Die Delegation der Europäischen Gemeinschaft in dem in Artikel 6 des Abkommens genannten Gemeinsamen Ausschuss besteht aus einem Vertreter der Kommission, der…
Der Ausschuss setzt sich aus jeweils zwei von den Mitgliedstaaten ernannten Vertretern und zwei Vertretern der Kommission zusammen. Die Vertreter können von…
Der Standpunkt, der von der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea…
Die Union wird in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten gemeinsamen Ausschuss zur Umsetzung des Abkommens von der Kommission vertreten. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.