Erwägungsgrund 2 32021D0689
Mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit wird die Grundlage für eine breit angelegte Beziehung zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamen Maßnahmen und besonderen Verfahren geschaffen. Das Geheimschutzabkommen ist ein ergänzendes Abkommen zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit und mit diesem eng verbunden, insbesondere hinsichtlich der Zeitpunkte des Anwendungsbeginns und der Beendigung. Der Beschluss über den Abschluss der Abkommen sollte sich daher auf eine Rechtsgrundlage für eine Assoziierung stützen, die es der Union ermöglicht, in allen unter die Verträge fallenden Bereichen Verpflichtungen einzugehen.