Art. 2 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Der Leiter der Delegation der Union im Handelsausschuss wird ermächtigt, den Beschluss des Ausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Art. 2 32020D1301BESCHLUSS (EU) 2020/1301 DER KOMMISSION vom 17. September 2020 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Der Leiter der Delegation der Union im Handelsausschuss wird ermächtigt, den Beschluss des Ausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Art. 2 32011D0722BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung einer Liste mit 15 Schiedsrichtern (2011/722/EU)
Die Delegation der EU-Vertragspartei im Handelsausschuss setzt sich gemäß der im Vertrag festgelegten Verteilung der Zuständigkeiten aus Vertretern der…
Erwägungsgrund 2 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Der Handelsausschuss verfügt über die ausschließliche Befugnis zum Erlass und zur Beurteilung von in dem Übereinkommen vorgesehenen Beschlüssen zu allen Fragen,…
Art. 1 32017D2105BESCHLUSS (EU) 2017/2105 DES RATES vom 10. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XII des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits, der die Liste der kolumbianischen Beschaffungsstellen enthält, im Einklang mit den Bestimmungen des Titels VI („Öffentliches Beschaffungswesen“)
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handelsausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses, der dem…
Erwägungsgrund 2 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Der Handelsausschuss verfügt über die ausschließliche Befugnis zum Erlass und zur Beurteilung von in dem Übereinkommen vorgesehenen Beschlüssen zu allen…