Erwägungsgrund 2 32011D0732
Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des Ratsbeschlusses vom 5. Juni 2003 hat die Kommission im Namen der Union mit der Republik Kap Verde ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.