Erwägungsgrund 3 32011D0732
Das Abkommen wurde im Namen der Union am 23. März 2011 vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2011/228/EU des Rates unterzeichnet.
Das Abkommen wurde im Namen der Union am 23. März 2011 vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2011/228/EU des Rates unterzeichnet.