Art. 3 32011D0722BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung einer Liste mit 15 Schiedsrichtern (2011/722/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 3 32011D0220BESCHLUSS DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union (2011/220/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 3 32011D0810BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2011 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation betreffend Anträge auf Gewährung und/oder Verlängerung bestimmter WTO-Ausnahmegenehmigungen zu vertreten ist (2011/810/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 3 32011D0646BESCHLUSS DES RATES vom 23. Mai 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — der Vereinbarung über den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Prespa-Parks (2011/646/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 3 32011D0052BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2011/52/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 3 32012D0793BESCHLUSS DES RATES vom 11. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (2012/793/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.