Erwägungsgrund 3 32011D0810
Es ist im Interesse der Union, dass Anträge auf Gewährung und/oder Verlängerung von jährlichen Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Einführung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (kurz „Harmonisiertes System“ oder „HS“) am 1. Januar 1988 und von dessen vom Rat der Weltzollorganisation empfohlener erster, zweiter, dritter, vierter und fünfter Änderung („HS92-Änderung“ (am 1. Januar 1992 in Kraft getreten), „HS96-Änderung“ (am 1. Januar 1996 in Kraft getreten), „HS2002-Änderung“ (am 1. Januar 2001 in Kraft getreten), „HS2007-Änderung“ (am 1. Januar 2007 in Kraft getreten) und „HS2012-Änderung“ (soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten)) sowie von künftigen HS-Änderungen, in denen die Verpflichtung zur Übernahme dieser Änderungen in die Listen der Zugeständnisse der Mitgliedstaaten festgelegt wird (Überführung der Listen der Zollzugeständnisse in die HS-Nomenklatur), zügig bewilligt werden.