Erwägungsgrund 2 32011D0752
Am 9. Juni 2009 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2009/445/GASP angenommen, durch die die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP dahin gehend geändert wurde, dass der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag erhöht wurde, um die Kosten der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (im Folgenden „EULEX KOSOVO“) bis zum Ende der Geltungsdauer der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP zu decken.