Erwägungsgrund 4 32011D0752
Der gegenwärtige als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag deckt den Zeitraum bis zum 14. Dezember 2011 ab. Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte geändert werden, um einen neuen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 15. Dezember 2011 bis zum 14. Juni 2012 festzulegen.