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Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013) (im Folgenden: „das Abkommen“) ausgehandelt, die durch die Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG und Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 aufgelegt wurden.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung…
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der…
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein Abkommen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaften ein Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Abkommen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.