Erwägungsgrund 4 32011D0857
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 weiter verlängert werden.
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 weiter verlängert werden.