Erwägungsgrund 5 32011D0857
Es ist auch erforderlich, den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 festzulegen.
Es ist auch erforderlich, den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 festzulegen.