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Angesichts einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union hat der Rat die Kommission am 17. Dezember 2010 aufgefordert, Artikel 10 des Anhangs XI des Statuts anzuwenden und einen angemessenen Vorschlag für die Angleichung der Dienstbezüge für das Jahr 2011 zu unterbreiten. Die Kommission hat dem Rat am 13. Juli 2011 den Bericht betreffend die Ausnahmeklausel (Artikel 10 von Anhang XI des Statuts) (im Folgenden „Bericht“), der den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis Mitte Mai 2011 erfasst, übermittelt. Die Kommission gelangte auf der Grundlage des Berichts zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeklausel nicht gegeben sind.
Der Rat hat daher am 4. November 2011 in Anbetracht der Finanz- und Wirtschaftskrise, die gegenwärtig in der Union herrscht und in einer großen Zahl der…
Die Kommission hat dem Rat am 25. November 2011 Zusatzinformationen zum Bericht der Kommission vom 13. Juli 2011 betreffend die Ausnahmeklausel (im Folgenden…
Da der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-40/10 entschieden hat, dass während der Geltungsdauer des Anhangs XI des Statuts das Verfahren nach dessen…
Da der Rat nur auf Vorschlag der Kommission tätig werden kann, hat die Tatsache, dass die Kommission nicht die richtigen Schlüsse aus den Hinweisen gezogen und…
Angesichts dessen ist der Rat der Auffassung, dass der Standpunkt der Kommission in der Frage, ob eine erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen…
Die Kommission schlägt in ihrem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.