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Der Gerichtshof hat bestätigt, dass das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen der Ausnahmeklausel einen breiten Ermessenspielraum bei der Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge haben. Die wirtschaftlichen und sozialen Daten für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember 2012, wie die Folgen des Wirtschaftsabschwungs im Herbst 2011, der zu einer Rezession in der Union und einer Verschlechterung der sozialen Lage geführt hat, und das anhaltend hohe Niveau der Arbeitslosenquote sowie des öffentlichen Defizits und der Staatsverschuldung, rechtfertigen es, die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Belgien und Luxemburg für das Jahr 2012 auf 0,8 % festzusetzen. Diese Angleichung ist Teil eines allgemeinen Ansatzes zur Beilegung der Streitigkeiten hinsichtlich der Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2011 und 2012, zu dem auch eine Angleichung um 0 % für das Jahr 2011 gehört.
Der Gerichtshof hat bestätigt, dass das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen der Ausnahmeklausel einen breiten Ermessenspielraum bei der Angleichung der…
Dementsprechend erfolgt die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für einen Zeitraum von…
Dementsprechend erfolgt die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für einen Zeitraum von…
Der Rat hat daher am 4. November 2011 in Anbetracht der Finanz- und Wirtschaftskrise, die gegenwärtig in der Union herrscht und in einer großen Zahl der…
Mit Artikel 19 des Anhangs XIII des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ,…
Mit Artikel 19 des Anhangs XIII des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.