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Das Protokoll sollte bis zum Abschluss der zu seinem Abschluss erforderlichen Verfahren ab dem 1. Januar 2011 vorläufig angewendet werden, da ab diesem Datum die 2005 und 2006 durch Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften eingeführten zollrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen in ihrer letzten Stufe anwendbar werden.
Da das Protokoll und die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 eng miteinander verknüpft sind, sollten die Bestimmungen des Protokolls in der Gemeinschaft vorläufig zur…
Die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften beruhte auf der Zusammenfassung der…
Bei Abschluss des Protokolls gibt die Gemeinschaft folgende Erklärung ab, um der möglichen vorläufigen Anwendung gemäß Absatz 1 Rechnung zu tragen: „Die…
Das Protokoll sollte unter den Mitgliedstaaten spätestens am 18. Juni 2011, dem Datum des Beginns der Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 4/2009, Anwendung…
Das neue konsolidierte Abkommen sollte bis zum Abschluss der erforderlichen internen Verfahren der Vertragsparteien ab dem 1. Juli 2009 vorläufig angewendet…
Dieses neue Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2011/405/EU des Rates unterzeichnet und wird ab 1. September 2011 vorläufig angewandt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.