Erwägungsgrund 4 32011D0099
Die Niederlande haben am 8. April 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in zwei Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 46 („Großhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern“) in der NUTS-II-Region Noord Holland (NL32) gestellt und diesen Antrag bis zum 5. August 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2557135 EUR in Anspruch zu nehmen.