Erwägungsgrund 2 32012D0113
Gemäß dem Beschluss 2011/663/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) unterzeichnet und vorbehaltlich seines Abschlusses vorläufig angewandt.