Art. 3 32021D0113BESCHLUSS (EU) 2021/113 DES RATES vom 25. Januar 2021 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32013D0412BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 zur Neuernennung der Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Technik und zur Aufhebung des Beschlusses vom 13. November 2012 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Technik (2013/412/Euratom)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0013BESCHLUSS (EU) 2022/13 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses über die Annahme der Änderungen des regionalen Plans zur Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Mittelmeer im Rahmen von Artikel 15 des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung vom Lande aus und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) im Namen der Union zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32013D0011BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang IV (Energie) und Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2013/11/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32013D0125BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2013 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2013/125/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.