Art. 1 32012D0142Die Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von…
Erwägungsgrund 1 32012D0142Durch die vereinheitlichten Anforderungen der Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung…
Erwägungsgrund 3 32012D0142In Anbetracht späterer Änderungen der UN/ECE Regelung Nr. 29 und der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009…
Art. 2 32005D0614BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/614/EG)
Die Regelung Nr. 94 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der…