Erwägungsgrund 1 32012D0142
Durch die vereinheitlichten Anforderungen der Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen (im Folgenden „UN/ECE Regelung Nr. 29“) sollen technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958 beseitigt und ein hohes Niveau von Sicherheit und Schutz für die Fahrzeuginsassen gewährleistet werden.