Erwägungsgrund 3 32012D0149
Es ist erforderlich, die im Beschluss 2010/638/GASP vorgesehenen Maßnahmen betreffend militärisches Gerät zu ändern.
Es ist erforderlich, die im Beschluss 2010/638/GASP vorgesehenen Maßnahmen betreffend militärisches Gerät zu ändern.