Erwägungsgrund 3 32012D0015Es ist daher erforderlich, den Beschluss 2011/491/EU aufzuheben und dem Königreich Marokko gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht…
Anhang 1 32012D0015Exzellenz, mit Bezug auf das am 25. Februar 2011 paraphierte Protokoll zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der…
Art. 2 32017D0192BESCHLUSS (EU) 2017/192 DES RATES vom 8. November 2016 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Kroatien als Vertragspartei infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Der Präsident des Rates benennt die Person, die befugt ist, die Notifikation nach Artikel 6 des Protokolls im Namen der Europäischen Union und ihrer…
Art. 2 32009D1016BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2009 zur Aufhebung des Beschlusses 2009/473/EG über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea (2009/1016/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), der Republik Guinea gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener…
Art. 2 32012D0793BESCHLUSS DES RATES vom 11. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (2012/793/EU)
Der Ratspräsident bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, im Namen der Union die im Abkommen und in Artikel 26 Absatz 2 des Protokolls vorgesehene…