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Es ist daher erforderlich, den Beschluss 2011/491/EU aufzuheben und dem Königreich Marokko gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge die Beendigung der vorläufigen Anwendung des Protokolls zu notifizieren —
Es ist daher erforderlich, den Beschluss 2009/473/EG aufzuheben und der Republik Guinea ist so bald wie möglich gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener…
Der Beschluss 2011/491/EU des Rates über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Protokolls zwischen der Europäischen…
Exzellenz, mit Bezug auf das am 25. Februar 2011 paraphierte Protokoll zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der…
Das Protokoll über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der…
Mithin, sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit sollte der Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben werden —
Es ist daher erforderlich, das Abkommen gemäß dessen Artikel 11 zu kündigen und Indien als Unterzeichnerstaat des Abkommens von der Kündigung in Kenntnis zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.