Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/491/EU über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (2012/15/EU)
Es ist daher erforderlich, den Beschluss 2011/491/EU aufzuheben und dem Königreich Marokko gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge die Beendigung der vorläufigen Anwendung des Protokolls zu notifizieren —
Erwägungsgrund 3 32012D0015
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