Art. 1 32020D1586BESCHLUSS (GASP) 2020/1586 DES RATES vom 29. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er…
Erwägungsgrund 2 32013D0072BESCHLUSS 2013/72/GASP DES RATES vom 31. Januar 2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/ GASP gelten bis zum 31. Januar 2013. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die…
Erwägungsgrund 2 32014D0049BESCHLUSS 2014/49/GASP DES RATES vom 30. Januar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Die im Beschluss 2011/72/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gelten bis 31. Januar 2014. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten diese…
Art. 1 32016D0627BESCHLUSS (GASP) 2016/627 DES RATES vom 21. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Erwägungsgrund 2 32022D1967BESCHLUSS (GASP) 2022/1967 DES RATES vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Die restriktiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gelten bis zum 31. Oktober 2022. Auf…