Erwägungsgrund 2 32012D0170
Um Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts und die Wiederherstellung des freien Personenverkehrs über die Verwaltungsgrenze der transnitrischen Region zu fördern, sollten die in Bezug auf Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 weiter ausgesetzt werden. Am Ende dieses Zeitraums sollte der Rat diese restriktiven Maßnahmen vor dem Hintergrund der Entwicklungen insbesondere in den beiden genannten Bereichen überprüfen.